Bekanntlich ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, über deren Auswirkungen für den Vereinssport wir euch hiermit informieren möchten.
1. Informationen für die Mitglieder
Seit dem 24.11.2021 gilt die 2G-Regel für alle Vereinsmitglieder, Begleiter und gegnerische Mannschaften ab 16 Jahre. Jeder, der die Halle betritt, muss also geimpft oder genesen sein. Mit einem Schnelltest kann kein Einlass mehr gewährt werden.
Für Sporttreibende, nicht für Begleiter und Zuschauer, gilt übergangsweise – also bis auf weiteres – eine zusätzliche Option. Zutritt ist auch mit einem PCR-Test möglich, der höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Zuschauer und Begleitpersonen müssen dauerhaft eine Maske tragen und dürfen diese nur zum Trinken abnehmen. Auch Sporttreibende müssen im Umkleidetrakt eine Maske tragen
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