Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung gelten erhöhte Auflagen, um Zutritt zur Halle zu bekommen.
Hierfür tritt ab dem morgigen Freitag (20.08.2021) für den Trainings- & Spielbetrieb die 3G-Regel in Kraft, zu dieser zählt:
- ein negativer Schnelltest (max. 48h alt von einer offiziellen Teststelle) oder
- ein Nachweis „genesen“ (nicht älter als 6 Monate) oder
- ein Nachweis „geimpft“ (min. 14 Tage nach 2. Impfung)
Da Schüler/innen im Rahmen der verbindlichen Schultestungen als getestet gelten, brauchen Sie beim Einlass lediglich Ihren Schulausweis vorzeigen!
Da wir als Verein verpflichtet sind die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren, wird es ab Freitag erneut Einlasszeiten geben. Außerhalb der Einlasszeiten kann der Zugang zur Halle nicht gewährt werden. Wir bitten um euer Verständnis.
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