{"id":880,"date":"2021-11-27T18:04:42","date_gmt":"2021-11-27T16:04:42","guid":{"rendered":"https:\/\/ttg-menden.de\/?p=880"},"modified":"2021-11-27T18:05:38","modified_gmt":"2021-11-27T16:05:38","slug":"neue-corona-regeln-2g","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ttg-menden.de\/?p=880","title":{"rendered":"Corona &#8211; UPDATE \u2013 2G Regelung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bekanntlich ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, \u00fcber deren Auswirkungen f\u00fcr den Vereinssport wir euch hiermit informieren m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Informationen f\u00fcr die Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem 24.11.2021 gilt die <strong>2G-Regel<\/strong> f\u00fcr alle Vereinsmitglieder, Begleiter und gegnerische Mannschaften <strong>ab 16 Jahre<\/strong>. Jeder, der die Halle betritt, muss also <strong>geimpft oder genesen <\/strong>sein. Mit einem Schnelltest kann kein Einlass mehr gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Sporttreibende, nicht f\u00fcr Begleiter und Zuschauer, gilt \u00fcbergangsweise \u2013 also bis auf weiteres \u2013 eine zus\u00e4tzliche Option. Zutritt ist auch mit einem <strong>PCR-Test<\/strong> m\u00f6glich, der h\u00f6chstens 48 Stunden alt sein darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zuschauer und Begleitpersonen m\u00fcssen dauerhaft eine Maske tragen und d\u00fcrfen diese nur zum Trinken abnehmen. Auch Sporttreibende m\u00fcssen im Umkleidetrakt eine Maske tragen<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Weitere Informationen f\u00fcr Mannschaftsf\u00fchrer und Hallenaufsichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weiterhin m\u00fcssen Einlasskontrollen f\u00fcr alle Personen <strong>ab 16 Jahre<\/strong> durchgef\u00fchrt werden, die jetzt aber konkretisiert worden sind. Personen, die j\u00fcnger als 16 Jahre alt sind, m\u00fcssen nicht \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberpr\u00fcfung soll mit der CovPassCheck-App des Robert-Koch-Institutes vorgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese App gef\u00e4lschte Impfzertifikate erkennt, die zun\u00e4chst erstellt, dann aber wieder aus dem Verkehr gezogen worden sind. Bei einer Sicht\u00fcberpr\u00fcfung ist dies nicht erkennbar. Auch bei den gelben Impfp\u00e4ssen sind viele F\u00e4lschungen im Umlauf, die daher grunds\u00e4tzlich nicht als Impfnachweis genutzt werden sollen. Bei der Einlasskontrolle soll also jeder aufgefordert werden, den QR-Code entweder digital oder ausgedruckt vorzuzeigen. Den Ausdruck erh\u00e4lt seit einigen Monaten jeder bei seiner Impfung. Dieser QR-Code wird dann mit der App gescannt. Diese zeigt dann an, ob der Zutritt gew\u00e4hrt wird oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Mannschaftsf\u00fchrer und Hallenaufsichten werden gebeten, sich die CovPassCheck-App auf ihr Smartphone zu laden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gelbe Impfp\u00e4sse:<br>Falls ein Gegner mitteilt, nur den gelben Impfpass dabei zu haben, nicht aber den QR-Code, bitten wir, diesen Pass sehr kritisch und detailliert zu pr\u00fcfen. Es liegt dann im Ermessen der Person, ob Einlass gew\u00e4hrt wird. Sind z.B. neben der Coronaimpfung zahlreiche weitere Eintragungen im Impfpass, kann dies f\u00fcr die Echtheit sprechen. Auch kann es f\u00fcr die Echtheit sprechen, wenn bei der Coronaimpfung der Aufkleber des Impfstoffes im gelben Impfpass vorhanden ist. Jede Entscheidung, die nach Ermessen vom Mannschaftsf\u00fchrer oder der Hallenaufsicht getroffen wird, wird der Vorstand unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">PCR-Test:<br>Da PCR-Tests sehr teuer sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass gegnerische Mannschaften mit PCR-getesteten Spielern anreisen. Sollte dies doch vorkommen, muss auch dieser Nachweis sehr kritisch \u00fcberpr\u00fcft werden. Es darf sich um keinen Schnelltest handeln und der Test darf h\u00f6chstens 48 Stunden alt sein. Jeder Kontrollierende ist befugt, ein Foto des Testes zu Nachweiszwecken zu machen. Wird dies verweigert, kann der Einlass verweigert werden. Bei Unklarheiten kann das Foto an mich geschickt werden zur \u00dcberpr\u00fcfung, bevor Einlass gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eltern von Mitgliedern: <br>Die oben aufgef\u00fchrten Kontrollpflichten gelten auch f\u00fcr Eltern und Begleitpersonen, die ihre Kinder zum Training bringen oder abholen. Auch diese d\u00fcrfen die Sporthallen nur geimpft oder genesen betreten und m\u00fcssen sonst vor der Halle auf die Kinder warten. Diese k\u00f6nnen aber, falls sie damit einverstanden sind, in die Vereinsliste der geimpften Personen aufgenommen werden. Dann muss nur einmal der Impfstatus \u00fcberpr\u00fcft werden, in der Liste aber wie vorgesehen das Datum der letzten Impfung erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Fragen gerne melden!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Uns ist allen bewusst, dass es sich um viel Aufwand handelt, der nicht zu unseren Aufgaben geh\u00f6rt. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Corona-Pandemie so gut wie m\u00f6glich zu bek\u00e4mpfen und au\u00dferdem unser eigenes Interesse, den Sportbetrieb so gut wie m\u00f6glich aufrecht zu erhalten und gleichzeitig unsere Mitglieder vor einer Infektion zu sch\u00fctzen. Bitte unterst\u00fctzt daher alle Ehrenamtlichen bei uns und auch bei den ausw\u00e4rtigen Vereinen, indem die Regeln eingehalten werden. An dieser Stelle auch der dringende Appell, dass sich jeder, dem dies gesundheitlich m\u00f6glich ist, impfen l\u00e4sst, damit dies die letzte Saison ist, die unter derartigen Einschr\u00e4nkungen durchgef\u00fchrt werden muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bekanntlich ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, \u00fcber deren Auswirkungen f\u00fcr den Vereinssport wir euch hiermit informieren m\u00f6chten. 1. 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